Allgemeine Bestimmungen / Nutzungsbedingungen

  1. Die nachstehende Ordnung ist auf dem Platz der Bogenfreunde Wolterdingen für alle Bogensportler verbindlich.
  2. Bei Verstößen gegen diese Ordnung, können Vereinsmitglieder und Gäste nach dem  Hausrecht Platzverweis und künftiges Platzverbot erhalten.
  3. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr unter Ausschluss jeglicher Haftung seitens des Vereins. Jeder Bogensportler haftet persönlich gemäß den Bestimmungen des BGB §823 ff für eventuelle Schäden, die über die sachgemäße Nutzung der Anlage hinausgehen. Er muss im Besitz einer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung sein.
  4. Das Schießen unter Alkohol und/oder Drogeneinfluss ist verboten.
  5. Das Nutzungsentgeld für das Sportgelände ist von Nichtmitgliedern vor Schießbeginn zu entrichten.
  6. Auf der Bogensportanlage ist der mitgebrachte Verpackungsmüll mit nach Hause zu nehmen und dort zu entsorgen.
  7. Auf dem gesamten Gelände herrscht in Anlehnung an die waldgesetzlichen Bestimmungen absolutes Rauchverbot. (Ausnahme: speziell gekennzeichnete Zonen)
  8. Nicht volljährige Schützen dürfen nur in Begleitung vom Verein autorisierter erwachsener Personen das Sportgelände benutzen.
  9. Den Weisungen ist unbedingt Folge zu leisten.
  10. Die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen ist Grundvoraussetzung für die Nutzung des Bogensportgeländes, hierzu zählt insbesondere:
    1. Der Bogen darf nur an der Schießlinie oder dem Abschusspflock in Schussrichtung der Zielscheibe ausgezogen werden.
    2. Der Spann- und Zielvorgang beim Auszug des Bogens darf nicht über die Scheibenoberkante hinausgehen und muss grundsätzlich so ausgerichtet sein, dass niemand durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Pfeil gefährdet bzw. verletzt werden und dieser nicht über den Gefahrenbereich hinaus fliegen kann.
    3. Es darf nur geschossen werden, wenn sich deutlich erkennbar in Schussrichtung niemand mehr im Gefahrenbereich vor oder hinter der Scheibe aufhält.
    4. Ist eine Pfeilsuche hinter der Scheibe/den Scheiben erforderlich, so ist die Schießbahn deutlich für andere zu sperren, bis die Suche beendet ist.
    5. Das Zielen auf Menschen mit gespanntem Bogen, auch ohne eingelegten Pfeil, ist verboten.
    6. Bei einem Verstoß gegen die Sicherheitsbestimmungen und Gefährdung der Sicherheit ist das Schießen sofort einzustellen.
  11. Bei einem Verstoß gegen die Sicherheitsbestimmungen und Gefährdung der Sicherheit ist das Schießen sofort einzustellen.
  12. Das Schießen auf lebende Tiere führt zum sofortigen Ausschluss vom weiteren Schießbetrieb.
  13. Für mitgeführte Hunde besteht Leinenzwang.
  14. Jagdspitzen sind nicht erlaubt.